Legalisierung der Vielehe?

Auf RP online ist man bemüht die Vielehe als vorteilhaft
hinzustellen und das gewohnt feige Einknicken der bunt-
deutschen Justiz vor orientalischen Sitten auch noch schön
zu schreiben.
Unter dem Artikel von RP online steht noch nicht einmal
der Name des Autors des Machwerks ,,Die falsche Angst
vor der Vielehe“. Wohl auch weil demselben nicht wirk-
lich Vorteile solch Vielehe eingefallen. So muss er es bei
der fadenscheinigen Begründung belassen: ,, Wenn sich
zwei bis sechs Menschen, die nicht miteinander verwandt
sind, zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und für-
einander Verantwortung übernehmen, sollten sie wie Ver-
wandte oder Eheleute Auskunft über Krankheiten oder
bei einer Reise Informationen über das Schicksal eines
Gruppenmitglieds erhalten“.
Scheinheilig fragt der Autor zu Vielehe: ,,warum eigent-
lich nicht?“ Kann der Autor auch nicht erklären! Also ar-
beitet er sich wie gewohnt statt dessen an den Gegnern
der Vielehe ab. In Zeiten wie diesen muss man wohl froh
sein, dass denen nicht gleich eine ,,Vielehen-Phobie“ oder
eben ,,rechtes Gedankengut“ unterstellt wird!
In der geradezu heuchlerisch-verlogensten Art und Weise
wird es in dem Beitrag so dargestellt als wären einsame
Deutsche die Verfechter der Vielehe: ,, Gerade aber in
Zeiten, in denen Menschen vermehrt über Einsamkeit
klagen, ist die Verantwortungsgemeinschaft ein Weg,
dem entgegenzutreten“.
Wie viele alleinstehende deutsche Rentner haben sich
denn an die Bundesregierung oder speziell an den Bun-
desjustizminister Marko Buschmann gewendet, um so
einen ersten Einbruch in bestehende deutsche Gesetze
zur Genehmigung der Vielehe zu erreichen? Wie viele
Petitionen oder Eingaben biodeutscher Singles zur Viel-
ehe gab es denn bisher. Wie sehen überhaupt die Um-
fragewerte für die Vielehe, wenn es solche gibt, aus?
Oder möchte die Bundesregierung über eine scheinbare
Entlastung der Kinder für ihre Eltern im Rentenalter
die Vielehe schmackhaft machen? Klingt in dem Bei-
trag jedenfalls so an in dem Satz: ,,Im Übrigen würden
Eheleute sogar entlastet, wenn deren Eltern in solchen
Gemeinschaften aufgefangen werden, die Verantwort-
ung füreinander übernehmen“. Indem man den Ehe-
leuten die Gelegenheit gibt sich aus der Verantwort-
ung für Eltern im Rentenalter zu stehlen, ebnet man
der orientalischen Vielehe den Weg!
Was kommt als nächstes? Legalisierung von Kinder-
ehen, um so die Eheleute von der Verantwortung für
ihre Kinder zu entlasten, da ihre Kinder in solchen
„Gemeinschaften“ dann aufgefangen werden? Weil
es dann ja „vorteilhaft“ sei, wenn andere Erwachsene
so die Verantwortung für fremde Kinder mit überneh-
men? Und natürlich gleich für bis zu fünf Kindern!
Immerhin haben gerade erst 100 prominente Frauen
in einem offenen Brief den Vielehen befürwortenden
Bundesjustizminister Buschmann dazu aufgefordert
seine „Blockadehaltung zum EU-weiten Schutz von
Frauen vor Gewalt“ zu beenden. Also um den beson-
deren Schutz von Frauen scheint es dem Justizminis-
ter also eher nicht dabei zu gehen.
Oder ist das Ausplündern der deutschen Rentenkassen
jetzt so dramatisch, dass schon bis zu sechs Rentner für
einander aufkommen müssen, um ihre Kinder nicht
dauerhaft zu belasten?
Bislang hat die Bundesregierung dem EU-Gesetz zum
besseren Schutz der Frauen nicht zugestimmt, mit dem
Argument ,, Die EU überschreite mit dem Artikel zu
Vergewaltigungen ihre Regelungskompetenz“. Und
dies ausgerechnet in einem Land, in dem die Justiz
gerne einmal eine ganz bestimmte Gruppe von Verge-
waltigern mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon-
kommen lässt! Der besondere Schutz von Frauen und
Kindern scheint also eher nicht in Buschmanns Agenda
zu stehen. Von daher sollte man besonders hellhörig bei
seinen Plänen zur Legalisierung der Vielehe sein.

Hier der RP-Beitrag:

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-falsche-angst-vor-der-vielehe/ar-BB1hNcRY?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=72f46cdb12b144d7b3b7e173d1fcc4b4&ei=38

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