Svetoslav Stoicov bekam was aufs Maul

Das Mitleid mit Svetoslav Stoicov dürfte sich stark
in Grenzen halten. Der U-Bahn-Schupser bekam
nun im Knast mal selbst welche aufs Maul !
Während in der Heiko Maas-geschneiderten Justiz,
eine Deutsche, nur weil sie als Rechts eingestuft,
schon 4 ½ Jahre Haft, nur dafür, bekam, dass sie
die eigentlichen Täter zum Tatort gefahren, die
dann einen Brandanschlag auf ein Asylheim ver –
übt, bei welchem niemand zu Schaden kam, durfte
Svetoslav Stoicov für seine Greueltat, den in der
Justiz üblichen Migrantenbonus entgegennehmen,
und kam mit 3 Jahren Haft davon. Seine Komplizen,
ebenfalls sämtlich mit Migrationshintergrund,
kamen natürlich ungestraft davon.
Schon bei der Verkündung des milden Urteils muß
der Maas-geschneiderten Justiz bewusst gewesen
sein, dass andere Gefängnisinsassen keinerlei Ver –
ständnis für solch einen Kuschelkurs der Staatsan –
waltschaft haben und von daher bemüht sein wer –
den, die Gerechtigkeit in eigene Hände zu nehmen.
Von daher galt Stoicov in der Haftanstalt Tegel als
´´ nicht sicher „ und er wurde nach Großbeeren
( Teltow-Flämig ) verlegt. Hier nun ereilte den U-
Bahn-Schläger beim Freigang die ausgleichende
Gerechtigkeit und er bekam selbst welche aufs
Maul.
Sichtlich wird die Heiko Maas-geschneiderte
Justiz den Vorfall als ´´ Strafmilderungsgrund „
ansehen und dass Bekanntwerden des Straf –
täters im Gefängnis als ´´ mediale Vorverurteil –
ung „, und damit weiteren Strafmilderungsgrund
ansehen. Bestimmt werden wir Svetoslav Stoicov
daher schon bald in Freiheit sehen.

Aus dem Gericht über den Mörder der Freiburger Studentin Maria

Die Heiko Maas-geschneiderte Justiz zeigt sich im
Fall der ermordeten Freiburger Studentin Maria L.
wieder einmal von ihrer besten Seite. So verließ
man sich zuerst auf die Angaben des Mörders
Hussein K., welcher sich als notorischer Lügner
entpuppte. So ziemlich jede Aussage des Afgha –
nen, wenn der denn überhaupt einer ist, war ge –
logen. Allein zu seinem Alter macht er fünf ver –
schiedene Angaben. Mal will er 17, dann 19 oder
22 gewesen sein, afghanischen Landsleutem gegen –
über gab er 24 oder 27 Jahre an.
Gekonnt zieht der notorische Gewohnheitslügner
seine Show ab, gibt sich als schwer traumatisier –
ter Flüchtling aus, und hatte, – wie soll es anders
sein – eine schwere Kindheit. Deutsch versteht er
nur und kann es auch Sprechen, wenn er sich et –
was davon verspricht, wie etwa das Anmachen
von Frauen, ansonsten kann er plötzlich nur
noch Persischen Dialekt. Ausagen macht er
nur da, wo er sich als Opfer darstellt oder
sich selbst entlastet. Wo die Mitleidsmache
nicht zieht, da kommt dann nichts als weitere
Lügen !
Für den Prozess scheut die Staatsanwaltschaft
weder Kosten noch Mühen. So machte man im
Iran den Vater von Hussein K. aus. Letzterer
hatte gelogen, dass sein Vater tot sei. Sichtlich
wollte Hussein K. mit dieser dreisten Lüge ver –
hindern, dass man sein Vater der Öffentlichkeit
vorzeige. Gholam K. ist nämlich nicht nur An –
alphabet, sondern dumm wie Bohnenstroh. So
konnte er nicht einmal sagen, wie alt sein Sohn
ist. Zwar gäbe es darüber ein Dokument, aber
blöd, wenn niemand in der Familie es lesen
kann ! Sichtlich war der Mörder Hussein K.
in seiner Famile nicht sonderlich beliebt, dass
man sich noch nicht einmal seines Alters erin –
nert.
Jedenfalls auf Befragung des Dolmetschers
gab der Vater an, dass sein Sohn 1984 ge –
boren sei. Demnach wäre der als ´´ unbe –
gleiteter 17-jähjrige Jugendliche „ nach
Deutschland eingereiste afghanische Mör –
der 33 Jahre alt !
Gegebenfalls ist die Heiko Maas-geschnei –
derte Justiz bereit, den Vater, natürlich auf
Kosten des deutschen Steuerzahlers, nach
Deutschland zu holen, damit der dort eine
Aussage mache.
Im Lauf des Prozesses kam heraus, dass
der Mörder, zuvor nicht nur in Griechen –
land eine Frau fast umgebracht, sondern
auch schon im Iran eine Zwölfjährige ver –
waltigt habe.
Das Alter des Täters scheint der Staatsan –
waltschaft weitaus wichtiger zu sein als
das eigentliche Verbrechen. Überhaupt
wird dem Mörder und notorischen Ge –
wohnheitslügner sehr viel Aufmerksam –
keit geschenkt. So widmete man sich über –
mäßig, den Aussagen eines Kriminalbeam –
ten zu Hussein K. Narben und Tätowier –
ungen, obwohl diese in keinem Zusammen –
hang mit der Tat stehen.
Nebenbei ergibt die Befragung des Täters
auch ein Bild darüber, wie üppig sichtlich
in Deutschland die Alimentierung solcher
´´ Flüchtlinge „ ist : ´´ Haarproben würden be –
legen, dass er Drogen konsumiert habe: häufig
Cannabis, gelegentlich auch Heroin, seltener Ko –
kain. Der Alkoholkonsum sei moderat gewesen „.
Auch am Tattag war Hussein K. mit Landsleuten
schwer am Feiern und Alkohol trinken !
Während man vor Gericht seinen Narben und Tä –
towierungen große Aufmerksamkeit schenkt, in –
teressiert es das Gericht auffallend wenig, woher
der aus armen Verhältnissen stammende Flücht –
ling das Geld für Drogen und Alkohol hatte.
Auch die Unterstützer oder sogenannte Pflege –
eltern werden gut alimentiert : ´´ Hussein K. sei
dann nach wenigen Monaten in eine Pflegefamilie
gekommen, die in einer Villa in Ebnet lebe. Hier
habe er mit einem weiteren Flüchtling in eine Ein –
liegerwohnung ziehen können. Sie lebten dort
relativ autark „. Wie viel Geld diese im Monat
für Hussein K. abgriffen, dass klärt dieses Ge –
richt lieber auch nicht !
Bei der Heiko Maas-geschneiderten Justiz darf
man gespannt sein, wie der Prozess endet. Da
der Mörder gespielt Reue zeigt und ein ´´ Ge –
ständnis „ abgelegt, wird er wohl ein milderes
Urteil erwarten können. Und da allein 50 ak –
kreditierte Medienvertreter den Prozess verfol –
gen, darf er wohl auch, mit dem für Migranten
typischen, Strafmilderungsgrund einer ´´ media –
len Vorverurteilung „ rechnen.