Der große NSU-Prozess – Schmierentheater in 3 Akten

Die Heiko Maas-geschneiderten Jusiz bestimmte
noch voll und ganz die Eröffnung des sogenannten
NSU-Prozesses. Dabei stand die Schuld der Ange –
klagten schon von vornherein fest. Das aber machte
den Prozess zum absurden Theater, bei dem quasi
rein gar nichts ausgelassen worden, um den somit
den deutschen Rechtsstaat zu einer bitterbösen
Satire verkommen zu lassen.
In einer Art schwarzen Komödie bestimmten zu –
nächst die Proteste türkischer Journalisten schon
vor Prozessbeginn den Schauplatz der zukünfti –
gen Handlung.
Im nächsten Akt der bitterbösen Satire erlebten
wir den Auftritt des Richter Manfred Götzl. Der –
selbe erblödete sich, bereits vor Prozessbeginn,
sensationslüsternden Journalisten die Gefängnis –
bettwäsche der Beate Zschäpe vorzuführen. Noch
nicht einmal der linientreueste russische Staatsan –
walt hätte sich dazu hergegeben, Journalisten et –
wa die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls
vorzuführen. So etwa tun eben nur Juristen unter
der Heiko Maas-geschneiderten Justiz, wie um
den Medien zu zeigen, das der Prozess eher halb
seiden als unabhängig ablaufen werde.
Im zweiten Akt gesellten sich dann zur bitter –
bösen Satire noch ein wenig Krimi. Zeugen, die
überraschend wegsterben, Akten die vernichtet
und auch die plötzlich auftauchenden Beweise
lassen einen an der Kompetenz der Handelnden
stark zweifeln.
Etwa die Sache mit dem Rucksack voller Geld,
welcher Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard mit
Bankrauben in Verbindung bringen soll. Angeb –
lich im Wohnmobil der beiden aufgefunden und
durchsucht. Bei der ersten Durchsuchung dessel –
ben will man kein Geld darin gefunden haben,
dann aber, bei einer weiteren Durchsuchung fin –
det man plötzlich das Geld darin.
Überhaupt ist der Tod von Mundlos und Böhn –
hard nicht vollständig aufgeklärt. Bei beiden
wurde bei der Obduktion keinerlei Rauchspuren
in der Lunge festgestellt. Demnach waren beide
schon tot als das Wohnmobil angezündet. Nie
geklärt wurde der Umstand warum die beiden
die Eisenacher Wartburg-Sparkasse überfallen
haben sollen, wenn man in ihrem Wohnmobil
40.000 Euro fand, also nicht nur die 71.000
Euro aus dem Banküberfall ?
Der dritte Akt gleicht wiederum einer bitter –
bösen Satire auf den deutschen Rechtsstaat.
Es geht um den Prozess gegen Beate Zschäpe.
Da tauchen zum Beispiel Nebenankläger auf,
die es gar nicht gibt. Und die Anwälte der so –
genannten Nebenkläger bringen eher Szenen
aus dem königlich baierischen Hofgerichts –
Kömödienserie bei. Etwa wenn der Neben –
klagevertreter Yavuz Narin von der Zschäpe
wissen will, ob sie schon an einer Biographie
arbeite oder Rechte an einen Verlag abgetreten
habe. In solch Art und Weise sind also die Be –
weise und Indizien, mit denen man die Beate
Zschäpe zu belasten versuchte.
Während Straftäter mit Migrationshintergrund
auf milde Richter, welche die ´´ mediale Vor –
verurteilung „ als Strafmilderungsgrund an –
sehen, darf die Zschäpe kaum darauf hoffen.
Dabei gibt es in ganz Deutschland keine, die
in den Medien mehr vorverurteilt worden als
sie ! Das zieht sich wie ein roter Faden durch
die Verhandlung.
Daneben werden von der Staatsanwaltschaft
in Bezug auf ihre Person quasi Gründe regel –
recht erfunden, um somit ihre Schuld zu unter –
mauern. So wird ihr etwa die Haushaltführung
für die beiden Uwes als Straftat zur Last gelegt.
Dieselbe soll die Zschäpe zum treibenden Teil
des Trios gemacht haben. Natürlich kann die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz auf keinerlei
ähnliche Rechtsprechung verweisen. Gibt es in
der BRD auch nur einen einzigen Straffall, in
dem etwa die Freundin, Geliebte oder Ehefrau
von Mafiosis, von Bankräubern, von kriminellen
Familienclanmitgliedern, von muslimischen Ter –
roristen usw. dafür angeklagt worden wäre, dem
eigentlichem Straftäter den Haushalt geführt zu
haben und dafür lebenslängliche Haft gefordert
worden wäre ? Nein, so etwas ist tatsächlich nur
in der Schmierentheater des NSU-Prozesses in
Deutschland möglich !

Aus dem Gericht über den Mörder der Freiburger Studentin Maria

Die Heiko Maas-geschneiderte Justiz zeigt sich im
Fall der ermordeten Freiburger Studentin Maria L.
wieder einmal von ihrer besten Seite. So verließ
man sich zuerst auf die Angaben des Mörders
Hussein K., welcher sich als notorischer Lügner
entpuppte. So ziemlich jede Aussage des Afgha –
nen, wenn der denn überhaupt einer ist, war ge –
logen. Allein zu seinem Alter macht er fünf ver –
schiedene Angaben. Mal will er 17, dann 19 oder
22 gewesen sein, afghanischen Landsleutem gegen –
über gab er 24 oder 27 Jahre an.
Gekonnt zieht der notorische Gewohnheitslügner
seine Show ab, gibt sich als schwer traumatisier –
ter Flüchtling aus, und hatte, – wie soll es anders
sein – eine schwere Kindheit. Deutsch versteht er
nur und kann es auch Sprechen, wenn er sich et –
was davon verspricht, wie etwa das Anmachen
von Frauen, ansonsten kann er plötzlich nur
noch Persischen Dialekt. Ausagen macht er
nur da, wo er sich als Opfer darstellt oder
sich selbst entlastet. Wo die Mitleidsmache
nicht zieht, da kommt dann nichts als weitere
Lügen !
Für den Prozess scheut die Staatsanwaltschaft
weder Kosten noch Mühen. So machte man im
Iran den Vater von Hussein K. aus. Letzterer
hatte gelogen, dass sein Vater tot sei. Sichtlich
wollte Hussein K. mit dieser dreisten Lüge ver –
hindern, dass man sein Vater der Öffentlichkeit
vorzeige. Gholam K. ist nämlich nicht nur An –
alphabet, sondern dumm wie Bohnenstroh. So
konnte er nicht einmal sagen, wie alt sein Sohn
ist. Zwar gäbe es darüber ein Dokument, aber
blöd, wenn niemand in der Familie es lesen
kann ! Sichtlich war der Mörder Hussein K.
in seiner Famile nicht sonderlich beliebt, dass
man sich noch nicht einmal seines Alters erin –
nert.
Jedenfalls auf Befragung des Dolmetschers
gab der Vater an, dass sein Sohn 1984 ge –
boren sei. Demnach wäre der als ´´ unbe –
gleiteter 17-jähjrige Jugendliche „ nach
Deutschland eingereiste afghanische Mör –
der 33 Jahre alt !
Gegebenfalls ist die Heiko Maas-geschnei –
derte Justiz bereit, den Vater, natürlich auf
Kosten des deutschen Steuerzahlers, nach
Deutschland zu holen, damit der dort eine
Aussage mache.
Im Lauf des Prozesses kam heraus, dass
der Mörder, zuvor nicht nur in Griechen –
land eine Frau fast umgebracht, sondern
auch schon im Iran eine Zwölfjährige ver –
waltigt habe.
Das Alter des Täters scheint der Staatsan –
waltschaft weitaus wichtiger zu sein als
das eigentliche Verbrechen. Überhaupt
wird dem Mörder und notorischen Ge –
wohnheitslügner sehr viel Aufmerksam –
keit geschenkt. So widmete man sich über –
mäßig, den Aussagen eines Kriminalbeam –
ten zu Hussein K. Narben und Tätowier –
ungen, obwohl diese in keinem Zusammen –
hang mit der Tat stehen.
Nebenbei ergibt die Befragung des Täters
auch ein Bild darüber, wie üppig sichtlich
in Deutschland die Alimentierung solcher
´´ Flüchtlinge „ ist : ´´ Haarproben würden be –
legen, dass er Drogen konsumiert habe: häufig
Cannabis, gelegentlich auch Heroin, seltener Ko –
kain. Der Alkoholkonsum sei moderat gewesen „.
Auch am Tattag war Hussein K. mit Landsleuten
schwer am Feiern und Alkohol trinken !
Während man vor Gericht seinen Narben und Tä –
towierungen große Aufmerksamkeit schenkt, in –
teressiert es das Gericht auffallend wenig, woher
der aus armen Verhältnissen stammende Flücht –
ling das Geld für Drogen und Alkohol hatte.
Auch die Unterstützer oder sogenannte Pflege –
eltern werden gut alimentiert : ´´ Hussein K. sei
dann nach wenigen Monaten in eine Pflegefamilie
gekommen, die in einer Villa in Ebnet lebe. Hier
habe er mit einem weiteren Flüchtling in eine Ein –
liegerwohnung ziehen können. Sie lebten dort
relativ autark „. Wie viel Geld diese im Monat
für Hussein K. abgriffen, dass klärt dieses Ge –
richt lieber auch nicht !
Bei der Heiko Maas-geschneiderten Justiz darf
man gespannt sein, wie der Prozess endet. Da
der Mörder gespielt Reue zeigt und ein ´´ Ge –
ständnis „ abgelegt, wird er wohl ein milderes
Urteil erwarten können. Und da allein 50 ak –
kreditierte Medienvertreter den Prozess verfol –
gen, darf er wohl auch, mit dem für Migranten
typischen, Strafmilderungsgrund einer ´´ media –
len Vorverurteilung „ rechnen.