Europäische Gerichtshoft stärkt die Rechte der Kriminellen

In der EU handelt man im Zweifelsfalle immer
gegen die europäischen Völker. Nun beschert
der europäische Gerichtshof ausländischen
Straftätern, die aus einem EU-Land kommen,
bzw. deren Staatsangehörigkeit ergaunert, ge –
waltig den Rücken, denn dieselben können
nun nicht mehr ohne weiteres abgeschoben
werden. Aber nicht nur das, sondern bereits
nach 5 Jahren im EU-Ausland, steht solchen
Straftätern ein Daueraufenthaltsrecht in dem
EU-Land zu, in welchem sie diese fünf Jahre
kriminell verbracht !
Angesichts der beschämenden Tatsache, wie
leicht Kriminelle aus allen Teilen der Welt
die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes er –
langen können, und mittels der Asylanten –
lobby nach Europa geschafft, dürfte diese
Entscheidung den europäischen Völkern
noch mehr Straftäter bescheren, welche
man überhaupt nicht mehr los wird. So
ein blankes Beihilfeleisten macht deutlich,
warum die Briten diese EU verlassen !
Sichtlich haben die Eurokraten in Brüssel
ein auffallend großes Interesse daran, ver –
mehrt kriminelle Elemente möglichst inner –
halb der EU-Grenzen zu halten !

Hier gleich ein vielsagendes Beispiel für die
unmittelbaren Folgen solch einer EU-Politik :

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