Kommunisten töten.

Die Partei „Die Partei“ versteckte schon immer Mord-
aufrufe gegen Rechte hinter angebliche „Satire“.  Zu-
letzt waren in Bad Tölz ihr Plakate mit der Aufschrift
Nazi töten.“ aufgetaucht.
Das was von der Regierung dazu angestellt, zeigte sich
selbstverständlich gleich wieder einmal extrem unfähig
den Vorgang auch nur ansatzweise beurteilen zu kön-
nen: „Ob die Wahlplakate strafrechtlich relevant sind,
kann die Leitende Regierungsdirektorin Sabine Prei-
singer, im Landratsamt in Bad Tölz als Wahlleiterin
verantwortlich für den einwandfreien Ablauf der
Bundestagswahl im Wahlkreis 223 (Bad Tölz-Wolf-
ratshausen/Miesbach) nicht sagen“ ( „Merkur“ ).
Wofür ist die Preisinger dann verantwortlich? Nur
darauf zu lauern, dass die AfD einen Fehler macht,
und man so einen geeigneten Vorwand hat gegen
die Partei vorzugehen? Könnte die Preisinger auch
nichts sagen, wenn die NPD nun mit Plakaten mit
der Aufschrift „Linke töten.“ in Bad Tölz kontern
würde?
Auf alle Fälle ist der Vorfall wieder einmal ein Bei-
spiel für den „gravierenden Fachkräftemangel“ in
der Bunten Regierung mit einer Regierungsdirek-
torin, die von nichts was weiß.
Auch die buntdeutsche sich fest in Händen der
Sozialdemokratie befindliche Justiz sprang der
unwissenden Regierungsdirektorin bei und leis-
tete derselben Schützenhilfe mit einer Staatsan-
waltschaft deren Vertreter Staatsanwalt Deggen –
dorf erklärte: ,,Die Aussage entbehrt zwar nicht
einer gewissen Zweideutigkeit, allerdings liegt
unter Berücksichtigung des Gesamtzusammen-
hangs eine Deutung im Sinne einer straflosen
Handlung nahe“.
Wir sind uns dagegen vollkommen sicher, dass
wenn nach der Bluttat von Würzburg Plakate mit
der Aufschrift „Schwarze töten.“ aufgetaucht wären,
dieselbe Staatsanwaltschaft daraus einen „Gesamt-
zusammenhang“ konstruieren würde, der dann zu
der eindeutigen Deutung einer strafbaren „Volks-
verhetzung“ geführt hätte! Aber wie gewohnt ist
man in der Staatsanwaltschaft der Meinung, dass
linke, und zwar nur linke, Aussage „als Meinungs-
äußerung“ laut Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes
gedeckt ist. Zugute gehalten wird „Der Partei“ in die-
sem Kontext zudem, „dass die Vereinigung in der
Öffentlichkeit unter anderem als Satire-Partei wahr-
genommen wird. Wenn aber ein Vergewaltiger mit
Migrationshintergrund in der Öffentlichkeit auch als
Vergewaltiger wahrgenommen, dann spielt plötzlich
die öffentliche Wahrnehmung keinerlei Rolle bei der
Staatsanwaltschaft!
Würde nun die NPD mit einem Plakat „Kommunisten
töten.“ kontern, mit dem Hinweis auf Millionen von
Toten, welche Mao, Pol Pot und Stalin zu verantwor-
ten haben, kämen die Bunte Regierung und die ihr
anhängende Staatsanwaltschaft rasch in größte Er-
klärnisnot, würden sich aber dennoch sogleich dazu
entschließen gegen die NPD vorzugehen. Schon weil
sie nichts anderes mehr können als gegen Rechts und
weil es ihrer verkommenen Doppelmoral zuträglich
wäre!

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