Der übliche syrische Flüchtling

In Beuel wurde der übliche vorbestrafte syrische
Flüchtling beim Vergewaltigen einer 25-Jährigen
am Rhein erwischt und konnte von der Polizei ver –
haftet werden.
´´ Der 27-jährige Zuwanderer aus Syrien ist polizei –
lich auf den Gebieten der Eigentums- und Gewalt –
kriminalität bekannt „ heißt es lapidar im Bericht.
Welcher Richter hat da wiederum massiv Beihilfe
geleistet und warum wurde das Subjekt nicht ab –
geschoben ?
Da das Subjekt zur Tatzeit betrunken war, kann er
in der Heiko Maas-geschneiderten Justiz ein wei –
teres Mal auf einen dieser verständigen Richter
rechnen. Schon im Vorfeld wird die Vergewaltig –
ung, die nur durch rechtzeitigem Erscheinen der
Polizei gänzlich verhindert, als ´´ versuchte Ver –
gewaltigung „ heruntergespielt. Und natürlich
wird dieses Subjekt uns auch weiterhin erhalten
bleiben.

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